Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tresortechnik Mitteldeutschland

1 Allgemeines – Geltungsbereich

  • 1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote an unsere Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Anderslautenden Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind zu unseren Lasten nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.2. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

    3. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als Unternehmer.

    4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

    5. Allen Vereinbarungen, Angeboten, Lieferungen und sonstigen Rechtsgeschäften liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt und werden durch etwaigen Handelsbruch, stillschweigende Vereinbarungen oder Duldung nicht aufgehoben. Von unseren Bedingungen und Preislisten abweichende Kundenwünsche, Vereinbarungen und Nebenabsprachen erlangen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns Verbindlichkeit, auch wenn sie mit unseren Mitarbeitern schon besprochen wurden.

    6. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Abweichende Bedingungen und Konditionen sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten als nicht vorhanden. Kreditwürdigkeit des Käufers wird bei Auftragsannahme durch uns vorausgesetzt. Entstehen nach der Annahme des Auftrages Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, wobei die Auskunft einer Auskunftei als ausreichender Nachweis gilt, so haben wir das Recht, sofortige Bezahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Vorlage der Auskunft kann vom Käufer nicht verlangt werden.

    7. Alle in unseren Unsere Preislisten, Angeboten usw. aufgeführten Preise sind €uro-Preise und freibleibend. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

    8. Die auf unserer Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist ohne Gewähr. Sie wird nach Möglichkeit eingehalten. Höhere Gewalt oder sonstige, von uns nicht verschuldete Umstände. d.h. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Lieferverzögerungen oder Lieferunfähigkeit unserer Vorlieferanten, entbinden uns von jeder Vertragspflicht. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, von der Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten bzw. die Lieferzeit zu verlängern. Schadenersatzansprüche aus nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen.

    § 2 Vertragsschluss

    1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/ oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

    2. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

    3. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Email zugesandt.

    § 3 Eigentumsvorbehalt

    1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. (§ 455 BGB)

    2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

    3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

    4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

    5. Werden die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren beim Käufer von Dritten gepfändet, so hat uns der Käufer sofort von der Pfändung zu verständigen und den pfändenden Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle uns durch die Pfändung entstandenen Kosten trägt der Käufer. Das gleiche gilt sinngemäß bei einer sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen, zu vermieten oder sonstwie anderen zugänglich zu machen.

  • 4 Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.2. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als “neu” verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

    § 5 Gefahrübergang

    1. Die Gefahr geht selbst bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Werkes auf den Besteller über. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.

    2. Geringe Abweichungen in den Maßen und Ausführungen sind zulässig. Bei Drucksachen und bei Kunststoffartikeln, die als: Sonderanfertigung speziell hergestellt werden, sind Mengendifferenzen von bis zu 10 % bei Drucksachen und bis zu 5 % bei Kunststoffartikeln ebenfalls zulässig; Minder- und Mehrlieferungen werden bei der Berechnung berücksichtigt.

    3. Die Wahl der Versandart erfolgt nach unserem Ermessen. Selbstkosten für Porto oder Fracht und ggf. Verpackung werden berechnet, bei LKW-Versand gemäß Haustarif.

    4. Rücknahme von Versandmaterial erfolgt grundsätzlich nicht. Ausnahmen sind nur in besonders gelagerten Fällen nachvorheriger Vereinbarung möglich.

    § 6 Transportdurchführung

    1. Transporte innerhalb und außerhalb von Gebäuden, über Stufen und Rasenflächen, Steilhänge, Schotter und sonstige Weg oder Unwegbarkeiten werden gegen Berechnung und nur soweit technisch möglich durchgeführt. Die gewünschte Verwendungsstelle ist freigeräumt und leicht zugänglich zu halten. Insbesondere sind sämtliche Außentreppen und Zufahrtswege frei von Laub, Schnee und Eis zu halten. Zusätzlich anfallende Aufräumarbeiten werden gesondert berechnet.

    2. Kann der Liefergegenstand aus technischen Gründen oder aufgrund Nichteinhaltung der obigen Bedingungen nicht bis zur gewünschten Verwendungsstelle geschafft werden, entbindet das nicht vom Vertrag. Wird deshalb eine erneute Anfahrt erforderlich, wird diese gesondert in Rechnung gestellt.

    3. Verbindliche Zusagen über Transporte zur Verwendungsstelle können nur nach einer kostenpflichtigen Ortsbesichtigung getätigt werden, wobei zuvor mündlich vereinbarte Aussagen des Verkäufers nicht verbindlich sind.

    4. Wenn Transporte über Stufen nicht möglich sind oder mehr Personal als die üblichen zwei Spediteure oder ein Transport mittels Kran notwendig wird, werden die Kosten separat berechnet. Die Kosten werden nach Zeitnachweis berechnet, als Berechnungsgrundlage dient hierzu der Zeitnachweis-Rapport den Sie bei der Auslieferung unterschreiben. Hier wird die einwandfreie und mängelfreie Lieferung der Ware sowie die Zeit für die Anlieferung quittiert.

    § 7 Gewährleistung

    1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

    2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucherbleibt.

    3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

    4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

    5. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat ( Ziffer 4 dieser Bestimmung).

    6. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Verkäufers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

    § 8 Abweichungen

    1. Farben: Als Grundlage dient hierfür die genormte RAL-Farbkarte. Kleine Farbabweichungen behalten wir uns ausfertigungstechnischen Gründen vor.

    2. Maße: Es wird mit äußerster Sorgfalt versucht alle Maßangaben einzuhalten. Kleine Maßabweichungen behalten wir uns aber aus fertigungstechnischen Gründen vor.

    § 9 Preise

    Alle Preise in unseren Angeboten sind freibleibend

    § 10 Produktangaben

    Für unsere Produktangaben übernehmen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung. Wir behalten uns technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor. Unsere Produktbeschreibungen und -angaben beschreiben nur die Beschaffenheit unserer Produkte und Leistungen und stellen keine Garantie im Sinne des § 443 BGB dar. Der Besteller ist unabhängig davon verpflichtet, unsere Produkte und Leistungen auf ihre Eignung für den vorgesehenen Gebrauch selbst zu prüfen.

    § 11 Haftungsbeschränkungen

    1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnitts-Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

    2. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

    § 12 Rücktritt

    Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder die Kreditwürdigkeit entfällt(Nichteinlösung fälliger Schecks und Wechsel, Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Nichtversicherbarkeit beider Hermes-Kreditversicherung etc.) bzw. hinsichtlich des Vermögens des Kunden Antrag auf Eröffnung des Konkurs- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren gestellt wird.

    § 13 Mängelhaftung

    1. Der Besteller kann wegen Mängeln unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit unserer Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.

    2. Soweit unsere Lieferung und Leistung mangelhaft ist und dies vom Besteller rechtzeitig schriftlich gem. § 377 HGB beanstandet wurde, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens acht Tagen zu gewähren.

    3. Der Besteller kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

    4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Besteller uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen Nachfrist androht.

    5. Rückgriffs-Ansprüche des Bestellers gemäß § 478 BGB bleiben unberührt, diese bestehen gegen uns jedoch nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen den Vereinbarungen getroffen hat.

    6. Bei Transportschäden sind die Fristen der Transportversicherer unbedingt einzuhalten, da ansonsten keine Ansprüche mehrgeltend gemacht werden können. Bei beschädigten Sendungen darf der Besteller keine „reine“ Quittung erteilen sondern mussunverzüglich eine Tatbestands-Aufnahme über die beschädigte Sendung veranlassen. Festgestellte Beschädigungen sind unverzüglich schriftlich an uns und auch Frachtführer zu melden.(Hierzu ein wichtiger Hinweis: Durch die Verwendung von Kistenöffnern beim Öffnen von Kisten und Verschlägen kann eine Beschädigung des Inhaltes vermieden werden)

    § 14 Lieferzeit

    1. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrags erforderlicher Unterlagen, gegebenenfalls rechtzeitiger Materialbestellungen und vereinbarter Anzahlungen.

    2. Wenn der Besteller ihm obliegende Mitwirkungspflichten oder Nebenpflichten nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, vereinbarte Lieferfristen und -termine angemessen zu verlängern, unbeschadet unserer Rechte aus Annahmeverzug des Bestellers.

    3. Für die Einhaltung der Lieferfristen und -termine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk/Lager maßgebend. Wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann oder vom Besteller abgerufen wird, gelten die Fristen und Termine mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

    4. Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht und will der Besteller deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzudrohen. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatzstatt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht Bereits erfolgte Teillieferungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen, es sei denn sie bleiben für den Besteller unverwendbar.

    5. Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unseren Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen, sofern sie von uns nicht zu vertreten sind. Wir werden den Besteller unverzüglich benachrichtigen. Wir haben Beeinträchtigungen des Bestellers so gering wie möglich zu halten.

    § 15 Annahmeverzug

    Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so wird die Ware auf seine Kosten und seine Gefahr an einem von uns zu bestimmenden Ort eingelagert. Soweit eine Einlagerung in unseren eigenen Räumen bzw. in Räumen der ausliefernden Spedition möglich ist und erfolgt, sind pro Monat 5 % des Rechnungsbetrages seit Annahmeverzug zu zahlen. Zusätzliche Transportkosten, Verbringungskosten, Unterstellkosten, Lagerkosten etc., die mit dem Annahmeverzug in Verbindung stehen, können ebenfalls nach den üblichen Konditionen geltend gemacht werden.

    § 16 Zahlungsweise

    Ersatz- und Zubehörteile sowie Reparaturen werden ausnahmslos nur gegen netto Kasse geliefert bzw. ausgeführt. Ansonsten gilt das im Auftrag vereinbarte Zahlungsziel. Bei Zielüberschreitungen werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von den Großbanken berechneten Kreditkosten und Spesen berechnet. Werden Lieferungen in Teilsendungen vorgenommen, wird der Kaufpreis jeder Teilsendung ohne Rücksicht auf restliche Lieferungen fällig. Der Käuferverzichtet auf jedes Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis. Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann der Käufer weder aufrechnen, noch wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

    § 17 Zahlungsverzug

    Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Verbindlichkeiten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurseröffnet oder laufen Auskünfte ein, die Zweifel über seine Kreditfähigkeit aufkommen lassen, wird unsere Gesamtforderung gegen den Käufer sofort fällig. Vom Zeitpunkt der Fälligkeit an sind wir berechtigt, Verzinsung unserer Forderungen nach den Sätzen der Großbanken zu verlangen. Gerät der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug, so sind wir auch berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzuholen. Der Abnehmer hat uns in diesem Falle auf unser Verlangen ein Verzeichnis sämtlicher bei ihm vorhandenen Waren, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehen, einzureichen und uns eine Aufstellung der an uns abgetretenen Forderungen, die Namen, Adressen der Schuldner und Höhe der Forderungen enthalten muss, zu übermitteln. Auf unser Verlangen hat er den Schuldnern die Abtretung der Forderung an uns anzuzeigen, wobei es uns freisteht, Anzeige auch von uns aus zu machen.

    § 18 Montage

    1. Der Besteller hat auf seine Kosten alle Erd-, Beton-. Bau-. Strom-. Gerüst-. Verputz-. Maler- und sonstige branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe zu übernehmen und rechtzeitig an Verfügung zu stellen.

    2. Der Besteller hat zum Schutz des Besitzes des Lieferers und dessen Montagepersonals auf der Baustelle die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

    3. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die benötigten Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas. Und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zu machen.

    4. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme auf der Baustelle ohne Verschulden des Lieferers, so hat der Besteller alle Kosten für Wartezeit und weitere erforderliche Reisen der Aufsteller oder des Montagepersonals zu tragen.

    5. Der Lieferer haftet nur für die ordnungsgemäße Handhabung und Aufstellung oder Montage der Liefergegenstände, er haftet nicht für die Arbeiten seiner Aufsteller oder seines Montagepersonals und sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit diese Arbeiten nicht unmittelbar mit der Lieferung und der Montage zusammenhängen und vom Besteller veranlasst wurden.

    6. Der Besteller vergütet dem Lieferer die bei Auftragserteilung vereinbarten Kosten für Arbeitszeit, Fahrtkosten, Reisekosten sowie Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertags-Arbeit

    § 19 Reparatur

    Für Reparaturaufträge gelten ergänzend und gegebenenfalls im Falle von Abweichungen die vorstehenden Bedingungenersetzend sind folgende Bedingungen:

    1. Reparaturarbeiten werden nach Aufwand berechnet, es gelten die jeweils in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

    2. Das Material wird ebenfalls nach Aufwand berechnet.

    3. Die Arbeitszeit und Fahrtzeit wird nach dem üblichen oder vereinbarten Stundensatz für den Techniker berechnet. Danebenwerden notwendige Auslagen (wie z. B. Fahrtkosten) gesondert berechnet.

    4. Uns bleibt es vorbehalten, in der Auftragsbestätigung für die Reparatur einen vorab geschätzten Aufwand zu ermitteln und die Eckwerte für den zu erwartenden Reparaturaufwand zu ermitteln. Mit der Auftragsbestätigung und den darin ermittelten voraussichtlichen Aufwendungen wird die Hälfte des geschätzten Reparaturaufwandes in Rechnung gestellt und der Beginn der Reparaturarbeiten von der Bezahlung dieses Werklohnvorschusses abhängig gemacht.

    5. Die restliche Vergütung für die Reparaturmaßnahmen wird nach Fertigstellung der Reparatur und der Abnahme der Reparaturleistung fällig und ist sofort nach Rechnungserhalt zahlbar.

    § 20 Erfüllungsort und Gerichtsstandort

    Erfüllungsort ist Naumburg Saale (Deutschland). Für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Naumburg zuständig.

    § 21 Schlussbestimmungen

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN – Kaufrechts finden keine Anwendung.

    2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Hauptsitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

    § 22 Schriftform und Nichtigkeit, salvatorische Klausel

    Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder sollte ein wesentlicher Teil dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.